Krypto-Handel und Einkommensteuer: Das solltest du wissen

22.12.2023 102 mal gelesen 0 Kommentare
  • Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.
  • Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden, jedoch muss dies im selben Kalenderjahr geschehen und es gibt spezifische Regelungen zur Verlustverrechnung.
  • Halte dich über die sich ändernden Steuergesetze und Freibeträge auf dem Laufenden, da diese deinen steuerlichen Pflichten beim Handel mit Kryptowährungen beeinflussen können.

Krypto-Handel und Einkommensteuer: Ein Überblick

Der Handel mit Kryptowährungen hat in den letzten Jahren zunehmend an Popularität gewonnen, und viele Anleger haben bemerkenswerte Gewinne erzielt. Jedoch bringen diese digitalen Währungen auch steuerliche Pflichten mit sich. Eine essenzielle Frage, die sich Krypto-Investoren stellen, ist, wie die Einkommensteuer auf Kryptowährungen anzuwenden ist. Dieser Überblick soll als Grundlage dienen, um ein grundlegendes Verständnis der steuerlichen Anforderungen und Konsequenzen des Krypto-Handels zu schaffen.

Es ist zunächst zu verstehen, dass Kryptowährungen vom Finanzamt ähnlich wie andere Währungen oder Wirtschaftsgüter behandelt werden. In Deutschland sind bestimmte Vorgänge im Zusammenhang mit Kryptowährungen, wie der Handel oder das Mining, steuerlich relevant. Die Besteuerung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Haltedauer der Assets und vom individuellen Steuersatz des Investors.

Wichtig für Anleger ist es zu wissen, dass der Gewinn, der aus dem Verkauf von Kryptowährungen resultiert, unter die Einkommensteuer fallen kann. Hierbei unterscheidet das deutsche Steuerrecht zwischen privaten Veräußerungsgeschäften und gewerblichen Tätigkeiten. Die Differenzierung ist entscheidend, da sie unterschiedliche Steuerregelungen nach sich zieht. Anleger müssen ihre Transaktionen sorgfältig dokumentieren, um eine korrekte Versteuerung sicherstellen zu können.

Abschließend ist es für den Krypto-Trader unerlässlich, sich laufend über die sich verändernden steuerlichen Rahmenbedingungen zu informieren, um Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden und Sanktionen vom Finanzamt zu entgehen. Die Beachtung richtiger Versteuerung bildet den Grundstein für ein erfolgreiches Investment im Bereich der digitalen Währungen.

Grundlagen der Besteuerung von Kryptowährungen

Die Besteuerung von Kryptowährungen basiert in Deutschland auf den bestehenden steuerrechtlichen Vorschriften, auch wenn der rechtliche Rahmen für die virtuellen Währungen sich weiterentwickelt. Grundlegend werden Erträge aus dem Handel mit Kryptowährungen unter die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) gefasst. Dazu zählt der Profit, der durch den Verkauf einer Kryptowährung innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erzielt wird.

Sind Kryptowährungen länger als ein Jahr im Besitz, ist ein eventueller Gewinn aus deren Verkauf in der Regel steuerfrei. Krypto-Investoren sollten allerdings darauf achten, dass bei Nutzung von Kryptowährungen zum Beispiel als Zahlungsmittel oder als Kredit ebenfalls eine steuerrechtliche Relevanz entsteht. Dies kann eine Neuberechnung der Haltedauer oder des zu versteuernden Ertrags nach sich ziehen.

Außerdem wird zwischen kleineren Transaktionen und gewerblichem Handel unterschieden, wobei letzterer als gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) eingeordnet wird. Diese Einstufung erfolgt nach bestimmten Kriterien wie der Handelsfrequenz, dem Organisationsgrad und der nachhaltigen Gewinnerzielungsabsicht. Gewerbliche Händler müssen neben der Einkommensteuer unter Umständen auch Gewerbesteuer entrichten.

Es ist außerdem zu beachten, dass das Mining von Kryptowährungen steuerliche Implikationen haben kann, da es je nach Umfang und Intention als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit eingestuft werden könnte. Dazu könnten auch das Staking oder das Lending zählen, wenn diese über private Vermögensverwaltung hinausgehen.

Jeder Kryptowährungsbesitzer sollte jedoch in Erwägung ziehen, für komplexe Fälle professionelle steuerliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um steuerliche Risiken zu minimieren und um alle potentiellen steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.

Wie werden Gewinne aus dem Krypto-Handel versteuert?

Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer. Der steuerpflichtige Gewinn wird als die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Anschaffungspreis der Kryptowährung berechnet. Zusätzlich können Transaktionsgebühren oder andere Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf entstehen, von dem Gewinn abgezogen werden, um den steuerbaren Ertrag zu ermitteln.

Für die Ermittlung des zu versteuernden Gewinns müssen Anleger die sogenannte FiFo-Methode (First in, First out) anwenden, sofern sie nicht nachweisen können, welche konkreten Währungseinheiten verkauft wurden. Laut dieser Methode gilt, dass die zuerst angeschafften Kryptowährungen auch zuerst verkauft wurden.

Anschaffungsdatum Verkaufsdatum Anschaffungskosten (EUR) Verkaufserlös (EUR) Gewinn/Verlust (EUR)
01.01.2020 15.06.2021 5.000 8.000 +3.000
01.02.2020 20.07.2021 1.500 1.200 -300

Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden, was insbesondere bei häufigen Handelsaktivitäten eine signifikante Auswirkung auf die Steuerlast haben kann. Nicht vergessen werden darf die Berücksichtigung der sogenannten Freigrenze von 600 Euro pro Kalenderjahr. Liegt der Gesamtgewinn unterhalb dieser Grenze, bleibt er steuerfrei. Überschreitet der Gewinn diese jedoch, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der die Freigrenze übersteigende Betrag.

Der Steuersatz, der auf Gewinne aus Krypto-Handel angewendet wird, ist der individuelle Einkommensteuersatz des Anlegers. Dies bedeutet, dass der erzielte Gewinn zum sonstigen Einkommen des Anlegers hinzugerechnet wird, was je nach Einkommensteuersatz zu einer höheren Steuerbelastung führen kann.

Es ist ratsam, dass Anleger ihre Handelsaktivitäten und die damit verbundenen Gewinne und Verluste genau dokumentieren, um die Berechnung der Steuerlast zu vereinfachen und um bei Rückfragen des Finanzamtes stets vorbereitet zu sein.

Versteuerung von Kryptowährungen: Haltefrist beachten

Die Haltefrist spielt eine entscheidende Rolle für die Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen. Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten werden, bevor sie verkauft oder getauscht werden, sind in Deutschland von der Einkommensteuer befreit. Dies bedeutet, dass Gewinne, die nach einer Mindesthaltedauer von zwölf Monaten realisiert werden, steuerlich nicht erfasst werden.

Die exakte Bestimmung der Haltefrist ist für Krypto-Investoren essentiell. Das Datum des Erwerbs und das Datum des Verkaufs bestimmen, ob die Einkünfte steuerfrei bleiben oder nicht. Diese Regelung ermöglicht es langfristig orientierten Anlegern, ihre Investitionen ohne steuerliche Belastung zu liquidieren.

  • Erwerbsdatum: Das Datum, an dem eine Kryptowährung gekauft oder auf andere Weise erworben wurde.
  • Veräußerungsdatum: Das Datum, an dem die Kryptowährung verkauft oder ausgetauscht wurde.
  • Haltefrist von einem Jahr: Zeitspanne zwischen Erwerbs- und Veräußerungsdatum, die mindestens zwölf Monate betragen muss.

Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die Reinvestition von Gewinnen aus Kryptowährungen die Haltefrist zurücksetzt. Werden zum Beispiel Kryptowährungen verkauft und der Erlös direkt zum Kauf neuer Coins verwendet, beginnt für diese neuerworbenen Coins eine neue Haltefrist.

Anleger sollten stets ein genaues Transaktionsprotokoll führen, um im Zweifelsfall gegenüber dem Finanzamt die Einhaltung der Haltefrist nachweisen zu können.

Krypto-Handel Einkommensteuer: Freigrenze und Freibeträge

Innerhalb der Krypto-Handel Einkommensteuer gibt es für Anleger in Deutschland wichtige steuerliche Entlastungen zu beachten: die Freigrenze und Freibeträge. Diese können dazu beitragen, die Steuerlast auf Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen zu senken, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften liegt bei 600 Euro pro Jahr. Dies bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen bis zu dieser Grenze im Jahresgesamtbetrag steuerfrei sind. Es ist jedoch zu beachten, dass bei Überschreitung dieser Grenze nicht nur der übersteigende Betrag, sondern der gesamte Gewinn steuerpflichtig ist.

Neben der Freigrenze gibt es Freibeträge, die ebenfalls genutzt werden können, um das zu versteuernde Einkommen zu senken. Dazu gehören unter anderem der Sparer-Pauschbetrag und der Grundfreibetrag. Der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare kann unter Umständen auch bei Kapitalerträgen aus Kryptowährungen angewendet werden.

Darüber hinaus wird das zu versteuernde Einkommen durch den Grundfreibetrag gemindert. Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer erhoben wird und der jedes Jahr neu festgelegt wird. Für das Jahr 2022 zum Beispiel liegt der Grundfreibetrag bei 9.984 Euro für Alleinstehende.

Es ist für Anleger wesentlich, ihre steuerlichen Freibeträge genau zu kennen und im Rahmen der Steuererklärung korrekt geltend zu machen. Eine optimale Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten kann die Steuerlast erheblich reduzieren und somit die Rendite der Krypto-Investitionen positiv beeinflussen.

Die effektive Nutzung der Freigrenze und Freibeträge bedarf genauer Planung und Dokumentation der Krypto-Transaktionen, damit alle steuerlichen Vorteile vollständig ausgeschöpft werden können.

Die Dokumentationspflichten beim Handel mit Kryptowährungen

Eine herausfordernde Facette im Bereich der Besteuerung von Kryptowährungen ist die Dokumentationspflicht. Investoren müssen ihre Transaktionen präzise erfassen, um im Falle einer steuerlichen Überprüfung die nötigen Nachweise vorlegen zu können. Diese Sorgfalt ist nicht nur für die Errechnung von Steuerabgaben unerlässlich, sondern auch um die Haltefristen korrekt bestimmen zu können.

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören detaillierte Aufzeichnungen jeder Transaktion, einschließlich Kauf- und Verkaufsdatum, der gehandelten Mengen, des Kurses zum Zeitpunkt der Transaktion und der Transaktionskosten. Diese Daten sind entscheidend, um die Anschaffungskosten und den Veräußerungserlös korrekt zu ermitteln und die resultierenden Gewinne oder Verluste zu berechnen.

Es empfiehlt sich, folgende Informationen sorgfältig und fortlaufend festzuhalten:

  • Datum und Uhrzeit der Transaktion
  • Art der Transaktion (Kauf, Verkauf, Tausch)
  • Anzahl der gehandelten Kryptowährungseinheiten
  • Kurswert zum Zeitpunkt der Transaktion in Euro
  • Namen der beteiligten Kryptowährungen
  • Gebühren und andere mit der Transaktion verbundene Kosten
  • Wallet-Adresse(n) und Börsen

Diese Liste stellt sicher, dass alle wesentlichen Aspekte der Transaktion für eine ordnungsgemäße Steuererklärung dokumentiert werden. Es ist ratsam, diese Informationen digital zu archivieren und regelmäßig Sicherungen durchzuführen, um Datenverluste zu vermeiden.

Die konsequente Dokumentation ist unersetzlich, da Kryptowährungen nicht wie Bankkonten automatisch Finanzämtern gemeldet werden. Eigenverantwortliches Handeln ist ein zentraler Aspekt, um eventuelle strafrechtliche Konsequenzen oder steuerliche Nachzahlungen zu vermeiden.

Verluste aus dem Krypto-Handel steuerlich geltend machen

Nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen sind in der steuerlichen Betrachtung von Bedeutung. Diese können unter gewissen Bedingungen steuermindernd angerechnet werden. Die Anerkennung von Verlusten als steuerliche Abschreibungen kann die Gesamtsteuerlast des Anlegers reduzieren.

Um Verluste steuerlich geltend zu machen, muss der Anleger diese in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung dokumentieren. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit Gewinnen aus ähnlichen Geschäften verrechnet werden dürfen. Dies bedeutet, dass Krypto-Verluste ausschließlich mit anderen Kryptogewinnen desselben Jahrs oder zukünftiger Jahre verrechnet werden können.

Folgende Schritte sind für die steuermindernde Verrechnung von Verlusten zu beachten:

  1. Exakte Ermittlung des Verlustes aus Kryptowährungstransaktionen
  2. Dokumentation der Verluste in der Steuererklärung
  3. Anwendung der Verrechnungsregeln entsprechend des § 23 EStG

Verluste, die innerhalb eines Kalenderjahres nicht vollständig mit Gewinnen verrechnet werden können, dürfen in zukünftige Steuerjahre vorgetragen werden. Dieser Verlustvortrag kann helfen, zukünftige steuerpflichtige Gewinne zu mindern.

Um eine optimale steuerliche Nutzung von Verlusten zu gewährleisten, ist es essenziell, dass die Dokumentation der Verluste genauso präzise und verlässlich erfolgt wie die der Gewinne.

Steuerliche Behandlung von Mining, Staking und Lending

Neben dem Handel mit Kryptowährungen gibt es weitere Aktivitäten wie Mining, Staking und Lending, die steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Diese Tätigkeiten werden oftmals als Einkünfte aus sonstigen Leistungen klassifiziert und müssen dementsprechend in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Mining bezeichnet den Prozess der Bereitstellung von Rechenleistung zur Transaktionsverarbeitung, Sicherung und Synchronisierung aller Nutzer im Netzwerk. Die als Belohnung erhaltenen Kryptowährungen sind grundsätzlich steuerpflichtig und werden nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert.

Beim Staking werden Kryptowährungen in einem Wallet "eingefroren", um Netzwerktätigkeiten zu unterstützen, und dafür erhält der Staker einen Anteil an neu generierten Coins. Auch diese müssen je nach Umfang und Art der Aktivität als Einkommen versteuert werden.

Lending meint die Vergabe von Kryptowährungen als Darlehen an andere Nutzer oder Plattformen mit der Erwartung von Zinsen als Gegenleistung. Die aus dem Lending resultierenden Zinserträge zählen ebenfalls zum steuerpflichtigen Einkommen.

Steuerpflichtige sollten folgende Punkte bei der Besteuerung dieser Kryptowährungsaktivitäten berücksichtigen:

  • Erfassen aller Einkünfte aus Mining, Staking und Lending
  • Ermittlung des Wertes der erhaltenen Kryptowährungen zum Zeitpunkt der Gutschrift (als Maßstab für den steuerpflichtigen Betrag)
  • Berücksichtigung von Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten stehen

Besonders wichtig ist es, die steuerliche Einstufung als gewerbliche oder private Einkunftsart im Blick zu behalten. Abhängig von der Intention, der Frequenz und dem Umfang der Aktivitäten können diese Aktivitäten auch gewerblich eingestuft und somit anders steuerlich behandelt werden.

Es ist ratsam, die steuerliche Behandlung von Mining, Staking und Lending im Vorfeld genau zu prüfen oder einen Steuerexperten zu konsultieren, um steuerrechtliche Komplikationen und Nachzahlungen zu vermeiden.

Änderungen im Steuerrecht: Was Krypto-Trader wissen müssen

Das Steuerrecht, insbesondere im Hinblick auf Kryptowährungen, ist einem kontinuierlichen Wandel unterworfen. Als Krypto-Trader ist es entscheidend, aktuelle Änderungen im Steuerrecht zu kennen und zu verstehen, um potenzielle steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die eigene Steuersituation korrekt zu bewerten.

Signifikante Neuerungen können sich auf verschiedene Aspekte der Steuererklärung auswirken, darunter die Ermittlung der Bemessungsgrundlage, die Versteuerung von Gewinnen und die Anrechnung von Verlusten. Es ist auch möglich, dass sich die Rahmenbedingungen für die Abgabefristen der Steuererklärung oder die Dokumentationsanforderungen ändern.

Um auf dem Laufenden zu bleiben, sollten sich Krypto-Trader regelmäßig über folgende Quellen informieren:

  • Offizielle Mitteilungen der Finanzbehörden und Gesetzestexte
  • Veröffentlichte Leitfäden und Positionspapiere zum Thema Kryptowährungen
  • Steuerrechtsprechung und -kommentare von Fachleuten
  • Aktuelle Fachliteratur und Nachrichtenartikel
  • Finanzblogs und Diskussionsforen

Wichtig ist dabei nicht nur, Kenntnis von diesen Änderungen zu nehmen, sondern auch deren Auswirkungen auf die eigene Steuersituation zu beurteilen und die Handelsstrategie gegebenenfalls anzupassen. Dies kann das Hinzuziehen von Fachleuten erfordern, um individuelle Sachverhalte analysieren und bewerten zu lassen.

Angesichts der technologischen Dynamik im Bereich der digitalen Währungen und der fortwährenden Anpassungen im regulatorischen Umfeld ist es für Krypto-Trader unerlässlich, sich proaktiv über Änderungen im Steuerrecht zu informieren und entsprechend zu reagieren.

Häufige Fehlerquellen bei der Steuererklärung von Krypto-Investitionen

Die Steuererklärung in Verbindung mit Krypto-Investitionen birgt unterschiedliche Stolpersteine. Oft gibt es konkrete Fehlerquellen, die bei einer Steuererklärung immer wieder auftreten und die es zu vermeiden gilt. Diese können nicht nur zu einer korrekten Veranlagung führen, sondern im schlimmsten Fall auch zu Nachzahlungen oder Strafverfahren.

Ein typischer Fehler ist das Übersehen von steuerpflichtigen Ereignissen. Dazu zählen beispielsweise das Veräußern von Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist oder das Nichtbeachten von Staking- und Mining-Erträgen als zu versteuerndes Einkommen.

Des Weiteren führt eine mangelhafte Dokumentation oft zu Problemen. Die vollständige und korrekte Aufzeichnung aller Transaktionen ist entscheidend, da jede Lücke in der Dokumentation Fragen seitens des Finanzamts aufwerfen kann.

  • Nichturvollständige Transaktionshistorie
  • Fehlende Nachweise über Anschaffungszeitpunkte und -kosten
  • Ungenauigkeiten bei der Berechnung von Gewinnen und Verlusten
  • Vernachlässigung der FIFO-Methode bei der Verkaufsreihenfolge
  • Auslassen der gesamten Gewinne bei Überschreitung der Freigrenze
  • Keine oder unzureichende Deklaration von Airdrops oder Forks

Auch das Nichtverrechnen von Verlusten ist ein verbreiteter Fehler. Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen können unter Umständen mit Gewinnen verrechnet werden, was vielen Investoren nicht bewusst ist.

Ein weiterer Fehler ist das fehlende Bewusstsein für die Haltefrist. Die einjährige Spekulationsfrist wird häufig übersehen, was dazu führen kann, dass Steuerpflichtige Gewinne zu Unrecht versteuern oder steuerpflichtige Gewinne nicht angeben.

Um diese und andere Fehlerquellen zu vermeiden, ist eine gründliche Planung, kontinuierliche Aufzeichnung und regelmäßige Überprüfung der eigenen Steuersituation unerlässlich. Bei Unsicherheiten bietet sich zudem die Konsultation von Steuerexperten an.

Fazit: Krypto-Handel und Einkommensteuer verantwortungsvoll angehen

Der Handel mit Kryptowährungen bietet Chancen, bringt aber auch Verpflichtungen hinsichtlich der Einkommensteuer mit sich. Es ist von großer Bedeutung, dass Trader und Investoren die Steuergesetze einhalten und sich fortlaufend über Veränderungen im Steuerrecht informieren. Ein verantwortungsvoller Ansatz ist dabei unerlässlich.

Die Bestrebungen sollten stets dahin gehen, sich eine transparente und überprüfbare Handels- und Steuerstrategie zu erarbeiten. Dies umfasst die korrekte Dokumentation aller Transaktionen, die Nutzung der steuerlichen Erleichterungen wie Freigrenzen und Freibeträge sowie das Verständnis der Komplexitäten bei der Haltefrist und der Verrechnung von Verlusten.

Bei all diesen Aspekten ist es ratsam, soweit nötig, professionelle steuerliche Hilfe heranzuziehen. Dies hilft nicht nur, potenzielle Fehler zu vermeiden, sondern ermöglicht auch eine strategische Planung, um die steuerliche Belastung zu minimieren und die Erträge aus Krypto-Investitionen zu maximieren.

Abschließend lässt sich sagen, dass mit Bedacht und Kenntnis der steuerlichen Gesetzgebung der Krypto-Handel zu einem weniger riskanten und potenziell gewinnbringenden Unterfangen werden kann.

Nützliche Links zum Thema


Top 5 Fragen zur Steuerpflicht bei Krypto-Investitionen

Muss ich Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen versteuern?

Ja, in Deutschland sind Gewinne aus dem Handel von Kryptowährungen grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, sofern sie innerhalb der jährlichen Spekulationsfrist von einem Jahr erzielt werden.

Wie wird die Haltefrist bei Kryptowährungen berechnet?

Die Haltefrist beträgt in Deutschland ein Jahr. Wenn Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten werden, sind Gewinne aus deren Verkauf steuerfrei. Wichtig ist die genaue Dokumentation des Anschaffungs- und Veräußerungsdatums.

Gibt es eine Freigrenze für Gewinne aus Krypto-Transaktionen?

Ja, es gibt eine Freigrenze von 600 Euro im Kalenderjahr. Liegen die Gesamtgewinne darunter, sind sie steuerfrei. Überschreiten die Gewinne diese Grenze, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Können Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerlich geltend gemacht werden?

Ja, Verluste können mit Gewinnen aus ähnlichen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Nicht ausgeglichene Verluste können in das folgende Jahr vorgetragen werden.

Welche Dokumentationspflichten bestehen bei der Steuererklärung für Krypto-Handel?

Investoren sind verpflichtet, alle Transaktionen genau zu dokumentieren, einschließlich Datum, Transaktionsmengen, Kurse, Transaktionskosten und beteiligten Kryptowährungen, um die Berechnung von Gewinnen oder Verlusten für die Steuererklärung zu ermöglichen.

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Zusammenfassung des Artikels

Gewinne aus Krypto-Handel sind in Deutschland einkommensteuerpflichtig, wobei die Besteuerung von der Haltedauer und dem individuellen Steuersatz abhängt. Es gibt eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr; Gewinne nach einer Haltefrist von über einem Jahr sind steuerfrei.

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